Die Oberstufe
Willkommen in der Profiloberstufe!
Ansprechpartnerinnen in der Oberstufe sind:
Ulrike Wittlinger und Corinna Beuster
ulrike.wittlinger@tss-portal.de
corinna.beuster@tss-portal.de
Tel.: 04841 - 805616
Folgende Profile werden an der TSS regelmäßig angeboten:
- Sprachliches Profil:
Englisch (Info /Film) - Ästhetisches Profil:
Musik (Info / Film) - Gesellschaftswissenschaftliche Profil:
Geschichte (Info / Film), Geographie (Info / Film), Wirtschaft/ Politik (Info / Film) - Naturwissenschaftliches Profil:
Chemie (Info / Film), Biologie (Info / Film)
Die Wahl des Profils beeinflusst auch, welche Fächer und Kurse zur Zulassung zum Abitur und in die Berechnung der Durchschnittsnote einzubringen sind (Information Einbringpflichten hier).
Der Unterricht in den Profilfächern erfolgt auf erhöhtem Niveau. Zusätzlich werden in einem zugehörigen Profilseminar relevante Themen (interdisziplinär) erkundet und vertieft. Unabhängig von der Wahl ihres Profilfachs erhalten alle Schülerinnen und Schüler durchgängig Unterricht in drei weiteren Fächern, den Kernfächern Deutsch, Mathematik und einer (weiteren) Fremdsprache. Zwei der Kernfächer werden dabei auf erhöhtem Niveau unterrichtet.
Nach einer Informationsveranstaltung findet Ende Februar die Wahl des Profils statt.
In einer Vielzahl von Jahrgangsversammlungen und Informationsveranstaltungen werden die Schülerinnen und Schüler frühzeitig und umfassend informiert. Zudem finden im Bedarfsfall individuelle Beratungsgespräche (ggf. mit Erziehungsberechtigen) statt.
Schülerinnen und Schüler der TSS erreichen die Oberstufe durch Versetzung in die Oberstufe.
Schülerinnen oder Schüler anderer Schulen, die in die Oberstufe der TSS aufgenommen werden möchten, nehmen Kontakt zur Oberstufenleitung (ulrike.wittlinger@tss-portal.de) auf.
Für die Entscheidung, ob eine Schülerin oder ein Schüler tatsächlich aufgenommen wird, ist das Abschlusszeugnis über den Mittleren Schulabschluss bzw. das Ganzjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 maßgeblich. Solange dieses Zeugnis nicht vorliegt, ist die Aufnahme vorläufig.
Zum Besuch der Oberstufe sind berechtigt:
1. Schülerinnen und Schüler, die an einem Gymnasium oder an einer Gemeinschaftsschule in Schleswig-Holstein in die Oberstufe versetzt worden sind;
2. Schülerinnen und Schüler mit einem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt (höchstens eine „Vier“, keine „Fünf“ und „Sechs“);
3. Schülerinnen und Schüler, die in einem anderen Bundesland oder an einer Deutschen Auslandsschule die Berechtigung für den Eintritt in die Oberstufe erworben haben.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin. Ein Anspruch auf Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe eines bestimmten Gymnasiums besteht nur dann, wenn die aufnehmende und die abgebende Schule eine Kooperationsvereinbarung (§ 43 Absatz 6 SchulG) geschlossen haben.
Notwendige Unterlagen für die Anmeldung:
1. Anmeldeformular
2. Kopie des Personalausweises oder Geburtsurkunde
3. Kopie des letzten Zeugnisses (2. Halbjahr)
4. Profilwahlbogen (erhältlich nach Beratungsgespräch mit der Oberstufenleitung)
Für den Fall einer Abmeldung von der TSS nutzen Sie bitte das Abmeldeformular.
Informationen zu diesem Thema finden sich hier zusammengefasst.
In Qualifikationsphase I absolvieren die Schülerinnen und Schüler das Wirtschaftspraktikum als ein weiteres Schülerpraktikum. Erfahrungsgemäß ist es hier wichtig, möglichst frühzeitig die Bewerbung auf einen Praktikumsplatz durchzuführen. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular sind bei den Lehrkräften im Unterrichtsfach Wirtschaft und Politik zu erhalten.
Alle wichtigen Informationen rund um das Abitur und die Oberstufe finden Sie in der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) - vom 23. Oktober 2020 oder in der Broschüre "Die neue Oberstufe".
Die Schülerinnen und Schüler legen zu Beginn des dritten Halbjahrs der Qualifikationsphase die Abiturprüfungsfächer fest.
Die Abiturprüfung findet schriftlich im Profilfach und in zwei Kernfächern sowie in der Regel mittels einer vierten Prüfungskomponente, einer mündlichen Prüfung, statt. Diese mündliche Prüfung kann auch durch eine Präsentationsprüfung ersetzt werden.
Sollte in einer schriftlichen Prüfung eine mündliche Nachprüfung nötig sein, kann mit ihr das Prüfungsergebnis in diesem Fach verändert werden. Die Berechnung der endgültigen Punktzahl aus den dann zwei Teilleistungen folgt dieser Tabelle. Über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten einer mündlichen Nachprüfung lassen Sie sich bitte nach Kenntnisnahme der Benotung in der schriftlichen Prüfung im Oberstufensekretariat beraten.
Des Weiteren kann unter gewissen Umständen die Wahl einer besonderen Lernleistung infrage kommen, die zusätzlich angemeldet werden und deren eigenständige Bearbeitung und Erstellung bezeugt werden muss.
Nach dem Ablegen aller Prüfungen werden Gesamtpunktzahl und Abitur-Durchschnittsnote berechnet (Tabelle Abitur).
In bestimmten Fällen ist es sinnvoll, nach der Klasse Q1 mit dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife die TSS zu verlassen und anschließend den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife anzustreben.