LRS

Ihr Kind hat möglicherweise eine Lese-Rechtschreib-Schwäche, kurz: LRS?

Oder bei Ihrem Kind ist LRS schon förmlich anerkannt?

Hier finden Sie Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu Möglichkeiten der individuellen Förderung.

Mein Kind hat vielleicht LRS – und nun?

Die Deutschlehrkraft hat Sie darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibleistungen Ihres Kindes nicht den Anforderungen zu entsprechen scheinen. Oder Sie selbst sind aufmerksam geworden und haben das Gespräch mit der Deutschlehrkraft aktiv gesucht.
Die Deutschlehrkraft berät sich dann mit der Klassenleitung und der LRS-Beauftragten, ob möglicherweise eine LRS vorliegt und eine Testung erfolgen soll. Die LRS-Beauftragte ist neben der Klassenleitung und der Deutschlehrkraft Ihre Ansprechpartnerin während des gesamten Verfahrens und darüber hinaus bei allen Anliegen und Fragen, die sich ergeben können.

Die LRS-Beauftragte – Ihre Ansprechpartnerin

Maren Cibis
LRS-Beauftragte und Fachlehrkraft für Deutsch und Philosophie

Sie können mich erreichen/kontaktieren unter: maren.cibis@schule-sh.de

Informationsabende an der TSS

In jedem Schuljahr bietet die TSS einen LRS-Informationsabend an. Dieser findet nach den pädagogischen Konferenzen im Herbst statt.
Ob Ihr Kind eine förmlich anerkannte LRS hat oder ob Ihr Kind gerade in das Verfahren aufgenommen worden ist: Sie sind als Eltern oder Erziehungsberechtigte herzlich willkommen.

Bei Interesse bitten wir um Anmeldung bei unserer LRS-Beauftragten unter: maren.cibis@schule-sh.de

Was das Schulrecht sagt

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der sogenannten „Landesverordnung über die Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz NuNVO“ finden sich hier: klick

 

Förderung von Kindern mit LRS an der TSS in den Klassen 5 und 6

Ein Förderkurs ist für Schülerinnen und Schüler mit LRS verpflichtend; wenn Ihr Kind einen Kurs bei einem externen Anbieter absolviert, teilen Sie dies der Schule bitte schriftlich mit.
An der TSS besteht auch die Möglichkeit, in Klasse 5 und/oder 6 bei der FIZ-Wahl den LRS-Kurs zu belegen (nach Verfügbarkeit). Wir an der TSS arbeiten ab dem Schuljahr 2025/2026 mit der FRESCH-Methode der Freiburger Rechtschreibschule.
Die Kinder lernen, mit vier Rechtschreibstrategien (Ableiten, Verlängern, Silbenschwingen und Merkwortlernen) ihre Rechtschreibung systematisch und logisch zu erfassen und zu verbessern.

Förderung von Kindern mit LRS ab Jahrgang 7

Ein Förderkurs ist für Schülerinnen und Schüler mit LRS verpflichtend; ab der 7. Klasse absolviert Ihr Kind einen Kurs bei einem externen Anbieter und arbeitet in Kooperation mit der Deutschlehrkraft an Fördermaßnahmen.

Uta Livonius, die Entwicklerin der Methode von „Rechtschreib-fit trotz LRS“, bietet zudem seit 2020 Video-Kurse und online-Unterricht an. Sie können sich informieren unter: www.lrscoaching.de

Geeignetes Fördermaterial stellen Ihnen die Deutschlehrkräfte oder die LRS-Beauftragte vor. Eine Möglichkeit wäre, weiter mit der in Klasse 5/6 erlernten FRESCH-Methode von Bettina Rinderle zu arbeiten. Eine Alternative sind die Materialien von Uta Livonius oder Annette Neubauer.

Am LRS-Informationsabend können Sie in diese Materialien hineinschauen und wählen diejenige Methode aus, die zu Ihrem Kind passt.

Die FRESCH-Methode

Ab dem Schuljahr 2025/26 arbeiten wir an der TSS mit der FRESCH-Methode der Freiburger Rechtschreibschule.

Nähere Informationen zu dieser Methode finden sich hier: 

Video: klick

Text: klick

Kleine Anmerkung zur Zählung: Die Merkwörter werden hier unter Nr.5 genannt, im Video als Symbol Nr.4.

Kriterien für die Anerkennung

Eines vorab: Es gibt nicht die eine typische LRS. Und wir beraten über jedes Kind ausführlich und empfehlen unter Umständen eine Testung, auch wenn nicht alle der folgenden Punkte zutreffen:

           Dabei ist die gesamte schulische Leistungsentwicklung der Schülerin oder des Schülers zu
           berücksichtigen.

  1. Die Rechtschreibleistungen sind „mangelhaft“ oder „ungenügend“.
  2. In den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache sowie im Sachunterricht der Grundschule sind insgesamt durchschnittlich „befriedigende“ Leistungen erzielt.
  3. Im Fach Deutsch sind insgesamt mindestens „befriedigende“ Leistungen erzielt.

    Die Schülerin oder der Schüler nimmt am Intelligenztest und am Rechtschreibtest teil.

  4. Das Ergebnis des Intelligenztests ist mindestens durchschnittlich.
  5. Das Ergebnis des Rechtschreibtests ist unterdurchschnittlich.
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
  1. Die Klassenkonferenz berät im Rahmen der pädagogischen Konferenzen (direkt vor oder nach den Herbstferien) über die Rechtschreibleistungen des Schülers oder der Schülerin. Sie werden darüber informiert, dass die Rechtschreibleistungen Ihres Kindes nicht den Anforderungen zu entsprechen scheinen. Die Schule sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen postalisch zu.

  2. Sie sind als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte einverstanden, dass Ihr Kind in das Anerkennungsverfahren aufgenommen werden soll. Sie senden die erforderlichen Unterlagen umgehend an die Schule zu Händen der LRS-Beauftragten, damit eine fristgerechte Stellung des Antrags auf ein Anerkennungsverfahren erfolgt und Ihr Kind an der Testung im Herbst teilnehmen kann.

  3. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Zulassung zum Anerkennungsverfahren (nach den Punkten 1-3) und berät über einen befristeten Nachteilsausgleich (NTA) in Form eines „Notenschutzes“. Der NTA wird ihnen per Post zugesandt.

  4. Die Schülerin oder der Schüler wird zur Durchführung der Testung eingeladen. Das Testverfahren umfasst einen IQ-Test und einen Rechtschreibtest. In Absprache mit der Schule und der LRS-Beauftragten können Sie den IQ-Test auch außerschulisch durchführen lassen; der Rechtschreibtest erfolgt an der TSS.

  5. Bei Anerkennung der LRS wird der NTA für die Dauer der SEK I gewährt. Die Schülerin oder der Schüler wird im Bereich der Rechtschreibung besonders gefördert (außerschulisch oder nach Verfügbarkeit an der Schule). Bei positiver Leistungsentwicklung über einen Zeitraum von mehr als einem Schuljahr endet der Notenschutz (auf Beschluss der Klassenkonferenz).
    Zu Beginn der SEK II erfolgt auf Antrag (der Eltern, Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers / der volljährigen Schülerin) eine zurückhaltende Gewichtung der Sprachrichtigkeit im Fach Deutsch. In allen anderen Fächern führt eine „mangelhafte“ oder „ungenügende“ Sprachrichtigkeit in Klausuren nicht zum Notenabzug.
Abgabefristen der Anträge und Unterlagen

Der Antrag kann an unserer Schule jederzeit gestellt werden. Damit dieser schon bei den zweiten Klassenarbeiten der 5. Klasse wirksam wird, sollte er umgehend gestellt werden. 

Erforderliche Anträge und Unterlagen
  1. Förmlicher Antrag der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (Einverständniserklärung)

  2. Alle Zeugnisse der bisherigen Schullaufbahn als Kopie. (ab 1. Schuljahr, 2. Halbjahr, bis einschließlich des aktuellen Zeugnisses der TSS; Kopien aller Seiten; ggf. auch Entwicklungsberichte)
Testung

Die Testungen an der TSS finden im Frühjahr oder im Herbst statt. Die LRS-Beauftragte führt die Tests nach standardisierten Verfahren durch und informiert Sie über das Ergebnis.

Bemerkungen im Zeugnis bei einer LRS

Ab der Aufnahme Ihres Kindes in das Prüfungsverfahren und bei einem vorläufigen NTA bzw. Notenschutz lautet in den Zeugnissen der Vermerk: „Die Rechtschreibleistungen entsprechen nach vorläufiger Bewertung nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten nicht enthalten.“
Bei einer förmlich festgestellten LRS lautet der Vermerk bis zum Ende der Sekundarstufe 1: „Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten nicht enthalten.“
Bei einer förmlich festgestellten LRS lautet der Vermerk in der Sekundarstufe 2: „Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten zurückhaltend gewichtet.“

Einige Schülerinnen und Schüler verzichten in der Sekundarstufe 2 bewusst darauf, einen Antrag auf Notenschutz zu stellen und nehmen nur die Ausgleichmaßnahmen in Anspruch. Das kann verschiedene individuelle Gründe haben. Bei Fragen kommen Sie gern auf uns zu.